Leistungen
Behandlungspflege zu Hause
Ärztlich verordnete Leistungen gehören in sorgfältige Hände. Wir übernehmen sie zuverlässig bei Ihnen zu Hause – von der Medikamentengabe bis zum Diabetesmanagement.
Was Behandlungspflege bedeutet
Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet – damit Sie dafür nicht in eine Praxis oder Klinik müssen.
Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Wie dieser Weg funktioniert, erklären wir Ihnen verständlich und begleiten Sie dabei.
Wann sie hilft
Typische Situationen sind zum Beispiel:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt geht die Versorgung zu Hause weiter
- Eine Wunde muss regelmäßig fachgerecht versorgt werden
- Medikamente sollen sicher gerichtet und gegeben werden
- Ein Diabetes erfordert Blutzuckermessung und Insulingabe
- Angehörige fühlen sich mit medizinischen Aufgaben unsicher
So unterstützen wir Sie
- Medikamente richten und verabreichen
- Injektionen nach ärztlicher Verordnung
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Diabetesmanagement: Blutzucker messen, Insulin geben
- Kontrolle von Blutdruck und Puls
- Beobachtung und Rückmeldung an die Arztpraxis
Wir stimmen uns eng mit Ihrer Arztpraxis ab, damit alle über Ihre Versorgung Bescheid wissen.
Verordnung und Krankenkasse
Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und in der Regel von der Krankenkasse getragen – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Welche Unterlagen nötig sind und wie es Schritt für Schritt weitergeht, besprechen wir gern mit Ihnen – siehe auch Pflegeberatung.
Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, richtet sich nach Leistung, Pflegegrad und der Entscheidung Ihrer Pflege- oder Krankenkasse. Wir erklären Ihnen vorab in Ruhe, welche Wege es in Ihrer Situation gibt – ohne Fachsprache.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Woher bekomme ich die Verordnung?
Von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beziehungsweise der behandelnden Praxis. Sagen Sie dort, dass die Leistungen zu Hause erbracht werden sollen – bei Fragen helfen wir weiter.
Brauche ich dafür einen Pflegegrad?
Nein. Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse und ist nicht an einen Pflegegrad gebunden.
Übernehmen Sie auch das Diabetesmanagement?
Ja – vom Blutzuckermessen bis zur Insulingabe nach Verordnung, verbunden mit einem wachen Blick auf Veränderungen.
Arbeiten Sie mit meiner Arztpraxis zusammen?
Ja. Wir melden Auffälligkeiten zurück und stimmen die Versorgung ab, damit nichts verloren geht.
Kann ich Behandlungs- und Grundpflege kombinieren?
Ja, das ist sogar häufig. Wir planen beides in einem Einsatz, wo es sinnvoll ist.
Persönlicher Kontakt
Sprechen Sie mit uns
Sie haben Fragen zur Pflege, zu einem Pflegegrad oder zur Unterstützung im Alltag? Wir beraten Sie persönlich und verständlich.